Jobs
Arbeiten in unserer Unternehmensgruppe
Die AVA Verlagsauslieferung AG, die Markus Flühmann AG (Mailinghouse) und die Oeschger Verpackungsservice AG bilden gemeinsam eine moderne und vielseitige Unternehmensgruppe mit Sitz in Merenschwand AG.
Alle drei Unternehmen sind rechtlich selbstständig, arbeiten aber am gleichen Standort eng zusammen. Gemeinsam decken wir das gesamte Spektrum der Logistik-, Fulfillment- und Vertriebsdienstleistungen ab – sowohl analog als auch digital.
Unsere Unternehmen im Überblick:
AVA Verlagsauslieferung AG – Spezialistin für Verlagslogistik: Wir übernehmen Auslieferung, Lagerführung und Bestellabwicklung für Verlage, Buchhandlungen und den Online-Handel.
Markus Flühmann AG (Mailinghouse) – Dein Partner für Lagerlogistik, E-Commerce-Fulfillment und Lettershop-Dienstleistungen. Wir bieten massgeschneiderte Lösungen von der Auftragsabwicklung bis zur Postaufgabe.
Oeschger Verpackungsservice AG – Der flexible Anbieter für Webshop-Logistik, Co-Packing, Konfektionierungen und Versandlösungen.
Bei uns arbeitest du in kleinen Teams, die eng zusammenarbeiten, flexibel sind und sich gegenseitig unterstützen. Dabei hast du die Möglichkeit, dich innerhalb der Unternehmensgruppe weiterzuentwickeln und für dich neue Perspektiven zu entdecken.
Hier findest du die offenen Stellen unserer Unternehmen:
Stelleninserate bei der Markus Flühmann AG
Lehrstelle als Logistiker/in EFZ
Via Join bewerben
Stelleninserate unserer Schwestergesellschaft der AVA Verlagsauslieferung AG
Mitarbeiter/innen Kommissionierung (abends, im Stundenlohn)
Hinweis für Personalvermittlungen / Agenturen
Wir arbeiten nicht mit Stellenvermittlungen zusammen und akzeptieren ausschliesslich nur Direktbewerbungen. Unaufgefordert eingereichte Bewerbungsdossiers von Personalvermittlungen, Recruiting-Agenturen oder sonstigen Dritten werden von uns nicht geprüft und umgehend gelöscht. Dies gilt auch dann, wenn ein Kandidatenprofil ohne vorherige schriftliche Vereinbarung übermittelt wird.
Mit der Zustellung von Unterlagen ohne vorgängige ausdrückliche Beauftragung entsteht keinerlei Vertragsverhältnis. Insbesondere begründet dies keinen Anspruch auf Honorar oder andere Forderungen, auch nicht gestützt auf allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Absenders.
